e-Invoicing Ungarn

Neue Vorschriften für e-Invoicing in Ungarn treten in Kraft

Ab 1. April 2020 treten in Ungarn neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft. Die Steuerbehörde NAV wird nur mehr die neue XML-Version 2.0 akzeptieren. Alle e-Invoices in der derzeitigen Version 1.1 werden ablehnt und können damit nicht an die Empfänger weitergeleitet werden. Die ungarische Steuerbehörde geht sogar noch einen Schritt weiter, und verhängt hohe Strafen bei Verstößen gegen die Compliance.

Neben der Änderung des XML Layouts, tritt ab 1. Juli 2020 auch eine weitere Vorschrift in Kraft: das derzeitige Umsatzsteuerlimit bei Rechnungen (über HUF 100.000) wird eliminiert. Die Konsequenz: Unternehmen müssen nun ALLE Rechnungen an die Behörde melden.

Technische Änderungen in der XML-Version 2.0

In der neuen Version 2.0 müssen 7 Formatänderungen in ihrem System berücksichtigt werden. Davon beeinflussen 5 Punkte nicht nur die Generierung der XML, sondern betreffen auch die entsprechenden Daten.

Die folgenden Felder sind betroffen:

  • modificationIndex
    lückenlose fortlaufende Nummerierung der Rechnungskette
  • postalCode
    Änderung des PLZ-Typs
  • VATRateNetAmountHUF
    neues Feld für den Nettobetrag bei Sales oder Service Leistungen
  • lineNetAmountHUF
    Nettowert des Artikels, Voraussetzung: Steuercode für jeden Artikel
  • invoiceNetAmountHUF (kalkuliertes Feld)
  • invoiceGrossAmountHUF (kalkuliertes Feld)
  • Gelöschte Tags: modificationIssueDate, modificationTimestamp, lastModificationReference

 

Mehr zu den technischen Details finden Sie unter:

https://onlineszamla.nav.gov.hu/dokumentaciok

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Mehr und mehr Länder verpflichten Unternehmen zum e-Invoicing. Dem globalen Ansatz von SAP folgend, unterstützt die Lösung Document Compliance die Prozesse der elektronischen Rechnungsstellung für alle Pflichtländer, und garantiert die Einhaltung der Compliance durch kontinuierliche Weiterentwicklung und Aktualisierung bei gesetzlichen Änderungen. Die neue XML-Version 2.0 für Ungarn steht seitens SAP bereits zur Verfügung.